Energieausweis beantragen: Welche Unterlagen werden benötigt?
Wer einen Energieausweis erstellen lassen möchte – sei es für Verkauf, Vermietung oder einfach zur Dokumentation – sollte ein paar grundlegende Informationen zum Gebäude parat haben. Je besser die Vorbereitung, desto schneller geht’s – und desto genauer wird das Ergebnis.
Was immer gebraucht wird – ganz gleich, welcher Ausweis
Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Einige Angaben sind in jedem Fall erforderlich. Dazu gehören:
- Anlass der Ausstellung (z.B. Verkauf oder Neuvermietung)
- Adresse und Baujahr des Gebäudes
- Gebäudetyp (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Anzahl der Wohneinheiten
- Baujahr der Heizungsanlage (oft im Schornsteinfegerprotokoll zu finden)
- Genutzter Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom)
- Art der Warmwasserbereitung
- Informationen zu Lüftungs- oder Klimasystemen
- Rechnungsanschrift
- Aktuelle Außen- und Innenaufnahmen des Gebäudes
Der Verbrauchsausweis: Wenn reale Daten zählen
Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten Jahre zugrunde gelegt. Diese Unterlagen sollten vorliegen:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Wohnfläche des Gebäudes
- Angaben zu Leerständen (falls vorhanden)
Wichtig zu wissen:
Die jüngste Abrechnung darf höchstens 18 Monate alt sein. Insgesamt müssen Verbrauchsdaten für 36 zusammenhängende Monate vorliegen – andernfalls ist ein Bedarfsausweis nötig.
Hinweis:
Soll ein Verbrauchsausweis für ein energetisch saniertes Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 erstellt werden, wird ein rechnerischer Nachweis benötigt, der belegt, dass das Gebäude mindestens die Wärmeschutzverordnung (WSV) von 1977 erfüllt.
Tipp am Rande:
Auch der Standort spielt eine Rolle – klimatische Unterschiede werden in der Berechnung berücksichtigt.
Der Bedarfsausweis: Technische Substanz im Fokus
Anders als beim Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer detaillierten Analyse der Bausubstanz. Hier geht es um die Frage: Wie energieeffizient ist das Gebäude rein technisch betrachtet?
Folgende Angaben sind entscheidend:
- Exakte Maße (Länge, Breite, Raumhöhen – ggf. auch Kniestockhöhe)
- Konstruktionsdetails (Fenster, Dach, Fassade etc.)
- Stärke und Art der Dämmung
- Heizkesseltyp und Baujahr
Hinweis:
Je präziser die Daten, desto besser das Ergebnis. Wenn vorhanden, helfen Baupläne oder alte Handwerkerrechnungen. Wer die U-Werte der einzelnen Bauteile kennt, kann sie ebenfalls angeben – das erhöht die Genauigkeit.
Wichtig zu wissen:
Nur nachträglich aufgebrachte Dämmungen fließen explizit in die Berechnung ein. Dämmungen aus dem ursprünglichen Baujahr gelten automatisch – gemäß den damaligen Bauvorschriften.
Sorgfältig eingegeben = weniger Rückfragen
Je vollständiger und genauer die eingegebenen Daten sind, desto realistischer fällt die Bewertung der Energieeffizienz aus – und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen.
Für den Verbrauchsausweis außerdem relevant:
- Genaue Verbrauchswerte inkl. Einheiten
- Zusätzliche Energiequellen (z.B. Kaminholz)
- Leerstandsdaten (Fläche, Dauer)
- Bei Fernwärme: der Primärenergiefaktor (erhältlich beim Versorger)
Gut zu wissen:
Beim Verbrauchsausweis beeinflussen Gebäudedetails wie Dämmung nur die Modernisierungsempfehlungen, nicht die eigentliche Einstufung.
Für den Bedarfsausweis wichtig:
- Gebäudegeometrie (auf volle Meter gerundet)
- Dämmjahr und Dämmstärken
- Heizungsart und Baujahr
- Fenstertyp & Verglasung
- Dämmung von Leitungen (wenn nachträglich erfolgt)
Noch ein Hinweis:
Ist der Heizkesseltyp nicht bekannt, kann als Standard der sogenannte NT-Kessel (Niedertemperaturkessel) angenommen werden.
Bilddokumentation: Ohne Fotos kein Ausweis
Zur rechtlich einwandfreien Ausstellung des Energieausweises sind aktuelle Fotos erforderlich, sowohl von außen als auch aus relevanten Innenbereichen:
- Außenansicht des Gebäudes (aktueller Zustand)
- Technikraum / Heizungsanlage
- Dachboden oder unbeheizter Spitzboden
- Heizkörpernischen (wenn vorhanden)
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