Häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten zum Thema „Energieausweis“.
Allgemeine Fragen zum Energieausweis
Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe. So sind Gebäude energetisch miteinander vergleichbar.
Welchen Nutzen hat der Energieausweis?
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt: Er informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern zu vergleichen. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen, bei der Errichtung eines Neubaus oder wenn im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel in Anspruch genommen werden. Auch bei Verpachtung oder bei der Begründung von Erbbaurecht ist ein Energieausweis Pflicht.
Wann besteht keine Verpflichtung?
Wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und auch keine anderen verpflichtenden Gründe vorliegen, besteht kein gesetzlicher Zwang für die Ausstellung eines Energieausweises. Für kleine Gebäude (weniger als 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?
Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.
Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?
Im Wesentlichen gilt: Für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde
Wie sieht der Energieausweis aus?
Der Energieausweis für Wohngebäude besteht aus fünf (nummerierten) Seiten. Zentrales Element ist die Farbskala („Energieeffizienz-Label“) mit den Energiewerten. Außerdem werden kostengünstige Modernisierungsvorschläge gemacht. Siehe auch: Die Energieausweis-Formulare
Was ist bei Eigentümergemeinschaften zu beachten?
Wird eine Wohnung in einem Gemeinschaftsobjekt neu vermietet oder verkauft, ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude notwendig. Die Kosten werden anteilig auf die Eigentümer umgelegt.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Wer zwischenzeitlich energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten entsprechend nachweisen zu können.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Preise für Verbrauchsausweise pendeln aktuell zwischen 40 und ca. 120 Euro, die Spanne bei Bedarfsausweisen ist noch deutlich größer. Siehe hierzu: Was kostet ein Energieausweis?
Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt.
Warum unterscheidet sich die im Ausweis genannte Gebäudenutzfläche von der Wohnfläche?
Der Wert ist korrekt, und vom Gesetzgeber so vorgesehen. Die Gebäudenutzfläche ist eine rechnerische Größe, die sich beim Verbrauchsausweis aus der Wohnfläche und beim Bedarfsausweis aus dem Gebäudevolumen ergibt. Als Basisbezugsgröße soll sie Energieausweise „vergleichbarer“ machen.
Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten?
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden - z.B. mit Gewerbeanteil – enthält das GEG besondere Vorgaben. Danach sind – je nach Fallgestaltung – entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen
Wie wirken sich Gebäudestandort und jährliche Klimaschwankungen auf den Energieverbrauch aus?
Die Energiekennzahlen sind unabhängig vom Standort des Gebäudes und den jährlichen Klimaschwankungen. Dadurch können sich aber später immer Abweichungen des Verbrauchs von der Energiekennzahl ergeben. Siehe auch: Endenergieverbrauch und Klimadaten
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einer Energieberatung?
In der Energieberatung wird ein Gebäude detailliert analysiert und mögliche Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und von Förderprogrammen entwickelt. Die für den Energieausweis bereits erfassten Daten lassen sich als Basis für eine Energieberatung verwenden.
Welche Anforderungen ergeben sich aus den Modernisierungsempfehlungen?
Die Modernisierungsempfehlungen sind lediglich als Hinweise auf kostengünstige, im allgemeinen wirtschaftliche, Verbesserungsmaßnahmen zu verstehen und stellen keine Modernisierungspflicht dar.
Fragen zum engiwo.de®-Energieausweis
Handelt es sich bei dem engiwo.de®-Energieausweis um einen „richtigen“ Ausweis?
Ja. Der Ausweis entspricht den im GEG vorgegebenen Richtlinien, ist behördlich registriert und wird von zertifizierten Energieberatern geprüft und ausgestellt.
Darf ich die erforderlichen Eingabedaten selbst erfassen?
Ja. Der Gesetzgeber lässt dies ausdrücklich zu. Die Angaben werden teilweise während der Eingabe, zum Teil während der Ausstellung des Energiepasses auf Plausibilität geprüft.
Erhalte ich automatisch einen „besseren“ Energieausweis, wenn ein Energieberater zu mir nach Hause kommt?
Nein. Wenn ein Energieberater nach den vom Gesetzgeber herausgegebenen „Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ vorgeht, sollte er zum gleichen Ergebnis kommen.
Wie erfolgt die Berechnung der Energiewerte?
Die Berechnung erfolgt nach der vom Gesetzgeber herausgegebenen „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“. Diese enthält u.a. Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen.
Ist das Baujahr des Hauses entscheidend?
Ja. Bei der Berechnung der Energiewerte werden je nach Baujahr Pauschalwerte für die Wärmeübergangskoeffizienten zugrunde gelegt. Das Baujahr des Hauses ist des Weiteren auf dem Energieausweis vermerkt.
Welche Daten muss ich für die Eingabe bereithalten?
Unser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Dokumente Sie bereithalten sollten.
Welche Art von Bildaufnahmen werden benötigt?
Eine Außenansicht des kompletten Gebäudes, sowie Innenansichten (z.B. Technikraum, Fenster, Treppenhaus, Dachgeschoss).
Was gebe ich an, wenn ich die Art des Heizungskessels nicht bestimmen kann?
Wählen Sie in diesem Fall den NT-Kessel (Niedertemperaturkessel).
Wie kann ich die Dicke einer Dachdämmung möglichst einfach messen?
Ein erster Hinweis ergibt sich aus der Tiefe der Dachsparren.
Mein Haus hat außenliegende Rolllädenkästen. Muss ich diese angeben?
Nein. Außenliegende Rolllädenkästen werden nicht berücksichtigt. Wählen Sie bei der Eingabe „Keine“.
Wie ermittelt engiwo.de® den Primärenergiebedarf bei Wärmeerzeugung durch Fernwärme?
Um den Primärenergieberdarf zu bestimmen, muss zunächst ermittelt werden, um welche Art der Fernwärmebereitstellung es sich handelt:
Fernwärme aus Kraftwärmekopplung oder
Fernwärme aus Heizkraftwerken
Ferner ist von Bedeutung, ob es sich um
fossile Brennstoffe oder
erneuerbare Brennstoffe
handelt. Da diese Informationen Ihnen in der Regel nicht vorliegen dürften, berechnet engiwo.de® den Primärenergiebedarf zunächst mit einem Pauschalisierungsfaktor. Bei der Bestellung eines Energieausweises versucht engiwo.de® die entsprechenden Informationen zu ermitteln. Angaben zum Fernwärmeerzeuger können Sie in den Bemerkungen zur Bestellung aufführen.
Ich habe einen Wintergarten. Wie kann ich diesen eingeben?
Unbeheizte Wintergärten werden im vereinfachten Rechenverfahren nicht berücksichtigt. Eine Eingabe ist daher nicht erforderlich. Beheizte Wintergärten geben Sie bitte als „Anbau“ ein.
Fehler im Energieausweis! Was ist zu tun?
Grundsätzlich sind Fehler bei der Dateneingabe zum Energieausweis auch nachträglich änderbar, selbst wenn der Ausweis schon ausgestellt wurde. Die Möglichkeiten und Vorgehensweisen hängen dabei von der Art der Fehler bzw. den jeweiligen Umständen ab.
Begriffe und Definitionen
Bestandsgebäude
beschreibt ein bereits bestehendes Gebäude, welches mit zu einem bestimmten Zeitpunkt gültigen energetischen Anforderungen errichtet wurde, die von den heutigen Anforderungen abweichen können.
Brennwertkessel
ist ein Heizkessel, der die energetische Nutzung des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes durch Kondensation des Wasserdampfes im Betrieb vorsieht (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GEG).
CO₂-Äquivalent
ist eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung des Treibhauspotenzials verschiedener Treibhausgase. CO₂ hat ein Äquivalent von eins. Ein Gas wie Lachgas mit einem Äquivalent von 298 wirkt 298-mal stärker auf das Klima als CO₂.
DIN V 18599
Normenreihe, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Berechnung der energetischen Gebäudeeigenschaften seit 2024 vorschreibt.
Effizienzhausstandard (EH)
ist nach Definition der KfW ein energetischer Standard für ein Wohngebäude. Er berücksichtigt sowohl den Energiebedarf eines Gebäudes als auch dessen Transmissionswärmeverlust. Aktuell werden im Neubau EH 40 mit QNG-Nachweis und im Bestand EH 55, EH 70 sowie EH 85 gefördert.
Endenergiebedarf
bezeichnet die berechnete Energiemenge, die der Anlagentechnik zur Verfügung gestellt wird, um die festgelegte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das Jahr sicherzustellen (vgl. DIN V 18599-1:2018-10).
Endenergieverbrauch
gibt an, wieviel Energie in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich benötigt wurde, um die gewünschte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das Jahr zu gewährleisten.
Energieausweis
dient nach § 79 Absatz 1 GEG ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er wird immer für ein ganzes Gebäude ausgestellt.
Energiebedarf
bezeichnet die berechnete Energiemenge unter Annahme eines durchschnittlichen Nutzerverhaltens und eines gemittelten Klimas.
Energiebedarfsausweis
ist ein Energieausweis, der auf der Grundlage des berechneten Bedarfs ausgestellt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 8 GEG).
Energieeffizienz
beschreibt eine Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden durch Vergleich der Energiebedarfs- oder -verbrauchskennwerte mit Vergleichswerten (vgl. DIN V 18599-1:2018-10).
Energieeffizienzklassen
Wohngebäude werden nach Anlage 10 GEG in Energieeffizienzklassen eingestuft. Diese ergeben sich aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf eines Wohngebäudes und werden im Energieausweis angegeben.
Energieverbrauch
bezeichnet die Energiemenge, die für die Beheizung und Warmwasserbereitung eines Gebäudes von außen zugeführt, also bezahlt werden muss.
Energieverbrauchsausweis
ist ein Energieausweis, der auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs ausgestellt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 5 GEG).
Erneuerbare Energien
sind Geothermie, Umweltwärme, die durch solare, windkraft- oder biomassebasierte Anlagen nutzbar gemachte Energie sowie grüner Wasserstoff und deren Derivate (§ 3 Absatz 1 Nummern 1 bis 6 GEG).
Fossile Energieträger
werden nicht erneuerbare Energiequellen bezeichnet, die in geologischer Vorzeit aus Abbauprodukten abgestorbener Pflanzen und Tiere entstanden sind. Zu ihnen gehören Braun- und Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl.
Gebäudenutzfläche (AN)
Bezugsfläche für Energiekennzahlen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Angegeben in m².
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetzliche Grundlage für energetische Anforderungen an Gebäude.
Gebäudehülle
grenzt den Innenraum eines Gebäudes von seiner äußeren Umgebung ab. Zur Gebäudehülle gehören Außenwände, Fenster, Türen, Dach und Bodenplatte. Bei Gebäuden mit unbeheizten Dachräumen zählt auch die oberste Geschossdecke dazu.
Gebäudetechnische Anlagen
sind Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung in einem Gebäude.
Gesamtenergiebedarf
ist der nach Maßgabe des GEG bestimmte Jahres-Primärenergiebedarf eines Wohngebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung sowie Kühlung (§ 3 Absatz 1 Nummer 12 Buchstabe a GEG).
Hausübergabestation
wird für den Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz benötigt. In ihr findet die Übertragung der Wärme aus dem Wärmenetz auf das Verteilsystem im Gebäude statt.
Hybridheizung
umfasst die Kombination aus technischen Einrichtungen zur Nutzung verschiedener Energiequellen.
Heizwert
beinhaltet die Wärmemenge, die bei der Verbrennung eines Brennstoffes freigesetzt wird.
Hydraulischer Abgleich
gleicht die Druckverluste von Heizkörpern ab, sodass auch weiter entfernte Heizkörper mit ausreichend Wärme versorgt werden, ohne dass die Verluste bei der Verteilung zu groß werden.
Jahres-Primärenergiebedarf
ist der jährliche Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes, der zusätzlich zum Energiegehalt der eingesetzten Energieträger und von elektrischem Strom auch die vorgelagerten Prozessketten bei Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung mittels Primärenergiefaktoren einbezieht (§ 3 Absatz 1 Nummer 15 GEG).
Jahres-Primärenergieverbrauch
ist der jährliche Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes, der zusätzlich zum Energiegehalt der eingesetzten Energieträger und des Stroms auch die vorgelagerten Prozessketten bei Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung mittels Primärenergiefaktoren einbezieht.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung thermischer, elektrischer, elektrochemischer und/oder mechanischer Energie in einem thermodynamischen oder elektrochemischen Prozess (vgl. DIN V 18599-9:2018-10).
Niedertemperatur-Heizkessel
ist ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 °C bis 40 °C betrieben werden kann und unter Umständen Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes zulässt (§ 3 Absatz 1 Nummer 24 GEG).
Primärenergie
siehe Jahres-Primärenergiebedarf.
Primärenergiefaktor
beschreibt das Verhältnis von notwendiger Primärenergie zur Deckung des Endenergiebedarfs im Gebäude. Je größer der Faktor, desto höher die Verluste bei Förderung, Umwandlung und Transport.
Referenzgebäude
ist kein reales, sondern ein virtuelles Gebäude, das hinsichtlich Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung identisch mit dem Neubau ist und eine in Anhang 1 GEG vorgegebene Anlagentechnik aufweist.
Sanierung
bezeichnet die Instandsetzung oder Modernisierung von Bestandsgebäuden.
Solarthermie
bezeichnet Anlagen, die solare Strahlungsenergie zur Wärme- und Kälteerzeugung im Gebäude nutzbar machen.
Transmissionswärmeverlust
beschreibt den addierten Wärmeverlust eines Gebäudes durch sämtliche wärmeübertragenden Hüllflächen wie Wände, Fenster, Türen, Dach und Wärmebrücken.
Treibhausgasemissionsfaktor
beschreibt, wie viel CO₂-Äquivalent bei Herstellung und Verwendung einer kWh Endenergie des betrachteten Energieträgers entsteht.
U-Wert
siehe Wärmedurchgangskoeffizient.
Vereinfachtes Nachweisverfahren
ist ein Alternativverfahren zum Referenzgebäudeverfahren für den Nachweis der Erfüllung der energetischen Anforderungen eines Wohnneubaus (§ 31 GEG).
Wärmebrücken
sind Bereiche der wärmeübertragenden Hülle eines Gebäudes, die einen höheren Wärmeabfluss an die Umgebung aufweisen als benachbarte Bereiche.
Wärmedurchgangskoeffizient
gibt an, wie viel Wärme in Watt durch einen Quadratmeter eines Bauteils strömt, wenn der Temperaturunterschied zwischen beiden Bauteilseiten ein Kelvin beträgt. Einheit: W/(m²·K); kurz U-Wert.
Wärmepumpe
kann durch Zufuhr von elektrischer Energie Wärme von einem niedrigeren Niveau (z. B. Außenluft) auf ein höheres, zum Heizen erforderliches Niveau anheben.